Eintrag ins Schiffsregister

Wenn ich eine Weltumsegelung machen will so wäre ein Eintrag ins Schiffregister von Vorteil. Dies ist zwar erst ab 15 Meter Länge vorgeschrieben aber das damit verbundene Schiffszertifikat wird weltweit als Eigentumsnachweis anerkannt. Dies gilt nicht unbedingt für das Flaggenzertifikat. So ein gut gemeinter Ratschlag.

Also her mit so einem Schiffszertifikat.

Als erstes brauche ich einen Heimathafen. Hamburg, Bremen – klar aber ich wohne ja in Hessen.
Ob Hessen auch einen Heimathafen hat? Eher unwahrscheinlich. Also ab ins Internet und mal schauen welche Heimathäfen es gibt und welcher davon in meiner Nähe liegt. Und ich glaub es kaum – ziemlich am Ende der Liste steht Wiesbaden – die Landeshauptstadt von Hessen.

Unglaublich! Ich habe einen Heimathafen fast vor meiner Haustür.
Also ans Telefon und nach einigen Weiterleitungen habe ich auch eine Kontaktperson für mein Anliegen gefunden. Man sagt mir dass dies alles kein Problem ist aber ich brauche einen Schiffsmessbrief.
Schiffsmessbrief? Was ist das? Und wo bekomme ich den her? Oder hab ich den schon?

Also nochmal durch 3 dicke Schiffsordner gewühlt aber kein Schiffsmessbrief.
Nach einigen Recherchen treffe ich auf das BSH, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Hier teilt man mir mit dass mein Schiff nach dem vereinfachten Verfahren vermessen wird und ich dann die Kopie eines Schiffsmessbriefes erhalte. Alles recht einfach? Ist es auch.
Allerdings hat mich die 3stellige Bearbeitungsgebühr dermaßen vom Hocker gehauen dass ich angerufen hab und auf ein vermeintliches Versehen aufmerksam machen wollte.

Weit gefehlt – so ein Messbrief, auch nach dem vereinfachten Verfahren, kostet mal richtig Geld.

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